Pflegehelfer

Beruf Pflegehelfer / Pflegehelferin

Pflegehelfer Forum

Herzlich Willkommen im Pflegehelfer-Forum! Hier können Sie ganz unkompliziert Fragen rund um dieses Berufsfeld stellen oder allgemeine Diskussionen zum Thema Pflege mit Gleichgesinnten führen. Viel Spaß!

Pflegehelfer Forum << Kündigungsgrund?

Antwort erstellen

Seite: 1

Autor Beitrag
Rosi
Gast
Hallo liebe Pflegehelfer-Gemeinde,

Seit etwa 6 Jahren arbeite ich in einer Altenpflegeeinrichtung als Pflegehelferin/Präsenskraft. Im Einstellungsgespräch wirde gesagt, dass ich die Grundpflege übernehmen muss und auch mal eine Slipeinlage wechseln muss. Doch das stellte sich schnell als Lüge dar! Da Personal fehlt muss ich seit ein paar Jahren auch Altenpflege Aufgaben übernehmen - u.a. Bedürftige mit Pflegestufe 3. Dadurch hab ich mir meinen Rücken nun endgültig kaputt gemacht und kann diese Aufgaben nicht mehr übernehmen sonst lande ich nach drei Tagen wieder in der Kur, in der ich jetzt drei Wochen war. Der Betriebsarzt lässt mich jetzt wieder arbeiten, doch er sagte ich darf diese Aufgaben nicht mehr übernehmen nur noch die, für die ich eigentlich eingestellt worden bin. Jetzt habe ich Angst vor einer Kündigung, da ich zu einem Gespräch mit der Präsenzkräfteleitung, mit dem Personalrat und der Leiterin der Einrichtung zitiert wurde. Was soll ich sagen? Was sind meine Rechte? Vielen Dank jetzt schon für die Antworten!
Liebe Grüße
Hanspeter
Gast
Im Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG), Art. 6 steht: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im Weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen.

Der Arbeitgeber hat insbesondere die betrieblichen Einrichtungen und den Arbeitsablauf so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer nach Möglichkeit vermieden werden." Das gilt für die Schweiz.

In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, die aus weiteren Gesetzen (Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz) ergänzt wird.

ABER:Recht haben ist das Eine, Recht bekommen das Zweite, das Arbeitsverhältnis das Dritte (und dieses sollte noch möglichst lange fortbestehen und zwar gut).

Es ist ja nicht im Interesse Ihres Arbeitgebers, dass Sie regelmässig krankheitshalber ausfallen. Ich würde ziemlich genau das sagen, was Sie hier geschrieben haben; sogar ein bisschen offensiv: natürlich habe ich gerne ausgeholfen und mehr gemacht, wenn Not am Mann war. Leider zeigt nun der Körper Grenzen auf. Sie möchten deshalb, dass bei der Diensteinteilung dies berücksichtigt wird - wie der Betriebsarzt ja auch sagt... So können Sie noch lange... Sie seien auch weiterhin bereit, zwischendurch *körperlich leichte* zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.

Drehen Sie den Spiess um: Mit einer zusätzlichen Ausbildung, z.B. Kinestetics, können Sie rückenschonend Bewohner mobilisieren, etc. (mit dem Arzt absprechen). Fragen Sie nett und vielleicht wird Ihnen ein solcher Kurs bezahlt (dauert wohl einige Tage und nach einiger Zeit noch einmal einige Tage zur Vertiefung).

ERGO: Seine Rechte kennen, aber nicht damit argumentieren (ausser es reissen alle Stricke). Mit Ehrlichkeit, diplomatischem Geschick und fairen Angeboten, was man kann und auch gerne will, kommt man langfristig meistens besser weg.

Antwort erstellen

Seite: 1